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Sie entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der
Schulkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte über
- Einführung zugelassener
Schulbücher und Auswahl Lehr- und Lernmittel
- Koordinierung der Beobachtung und der
Bewertung der Lernentwicklung in den betreffenden Fächern
- fachbezogene
Regelungen für den fächerübergreifenden Unterricht
- Angelegenheiten der Fortbildung
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung des Unterrichts
Siehe auch § 87 Brandenburgisches Schulgesetz
Siehe auch § 10 Grundschulverordnung
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