Diese Hausordnung gilt
für Schüler, Mitarbeiter und Besucher. Sie wurde eingeführt nach
Beschluss der Schulkonferenz. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft
hat das Recht auf ein möglichst ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf
Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums.
Oberstes Prinzip muss für
jedes Mitglied gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der
Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes
Miteinander sein!
Dies bedingt u.U. die
Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft
und das konsequente Beachten der Hausordnung, die in Übereinstimmung
mit der allgemeinen Schulordnung steht und eine Konkretisierung der
Bedingungen an der Europaschule am Gutspark ist.
Jeder Nutzer der Schule
ist verpflichtet zum sorgsamen Umgang mit allen materiellen
Bedingungen einschließlich der Lehr- und Lernmittel. Für mutwillig
angerichtete Schäden ist Schadensersatz zu leisten.
1. Schulbereich
Das Schulgelände wird begrenzt durch die Umzäunung. Während der schulgebundenen Zeit dürfen sich die Schüler nur im beaufsichtigten Schulgelände, d.h. auf den beiden Schulhöfen bzw. in den Schulgebäuden aufhalten. Das Gelände um die Turnhalle darf nur im Beisein eines Lehrers betreten werden.
2. Unterrichtsablauf
2.1 Unterrichtszeiten
0. Stunde 07:05 - 07:50 Uhr
1. Stunde 08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde 08:55
- 09:40 Uhr
3. Stunde 10:00 - 10:45 Uhr
4. Stunde 10:55 - 11:40 Uhr
5. Stunde 12:00 - 12:45 Uhr
6. Stunde 13:05 - 13:50 Uhr
7. Stunde 14:00 - 14:45 Uhr
8. Stunde 14:50 - 15:35 Uhr
Öffnung
der Schultore erfolgt für die 1. Stunde ab 7:40 Uhr.
2.2.
Die Schüler können ab 7:45 Uhr selbstständig ihre Klassenräume
betreten. Sie
sollten aber bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein!
( Die Aufsicht wird gewährleistet.)
2.2. Zur
Gewährleistung des pünktlichen Beginns des Unterrichts müssen
Eltern 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn den Klassenraum verlassen.
2.3. Schüler und
Lehrer begeben sich spätestens 5 Minuten vor jeder Unterrichtsstunde
zum entsprechenden Unterrichtsraum. Am Ende der großen Pausen
gehen die
Schüler mit dem Klingelzeichen selbstständig in die Klassenräume.
Vor Beginn der
Schule und nach den großen Pausen werden im Hauptgebäude und
im Anbau Straßenschuhe gegen Hausschuhe gewechselt.
2.5. Für die Garderobe
sind die Klassenräume zu nutzen. Ausweise, Geld, Schlüssel
usw.,besonders aber Wertsachen, sollten nicht in der Garderobe
verbleiben.
2.6 Vor dem
Sportunterricht besteht die Möglichkeit, die Schulmappen im
Klassenraum
einzuschließen. (Siehe auch unter Punkt 2.5.)
2.7. In den
Unterrichtsräumen ist die von den Fachlehrern festgelegte
Sitzordnung
einzuhalten.
2.8. Alle Besucher und
Gäste melden sich im Sekretariat. Verspätet erscheinende
Schüler begeben sich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum.
Findet der
Schüler seine Klasse nicht vor, meldet er sich im Sekretariat.
2.9. Der Lehrer
beginnt und beendet den Unterricht. Ist der Lehrer 5 Minuten nach
dem Beginn der Stunde nicht zum Unterricht erschienen,
benachrichtigt der
Klassensprecher bzw. der Ordnungsschüler (Klasse 1 - 3) die
Schulleitung.
Bis zum
Eintreffen des Lehrers wartet die Lerngruppe ruhig im
Unterrichtsraum.
2.10. In den großen
Pausen dürfen sich die Schüler nur auf den Schulhöfen aufhalten.
Ausnahmen sind
Schlechtwetterpausen, diese werden durch mehrmaliges Klingeln
nach Stundenende angekündigt. In diesen Pausen beaufsichtigen die
Lehrer die
Klasse, in welcher sie anschließend Unterricht haben.
Im Hauptgebäude
soll in den großen Pausen eine Aufsicht (Ordnungsschüler) pro
Flur sein!
Getränke aus dem
Speiseraum dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.
2.11. Nach Beendigung
des Unterrichts verlassen die Schüler das Schulgebäude und das
Gelände. Die
Schüler sind verpflichtet, einen sicheren Weg zur und von der Schule
zu wählen und sich auf diesem Weg verkehrsgerecht zu verhalten.
3. Ordnung im Schulbereich
3.1. Ordnungsdienste in den einzelnen Klassen müssen pünktlich und
ordentlich versehen
werden. Die
Ordnungsgruppe ( ausgewählte Schüler der 5. bzw. 6. Klassen )
unterstützt in den großen Pausen die aufsichtsführenden Lehrer.
3.2. Schüler können mit
Einverständnis der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Die Räder müssen in den dafür vorgesehenen
Fahrradständern abgestellt und sicher
angeschlossen
werden. Auf dem Schulgelände ist das Radfahren generell untersagt.
Ausnahme: Straße
und Wirtschaftsweg bis zum Fahrradständer
3.3. Während der
gesamten Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände
grundsätzlich
aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht nicht verlassen! Die
Erlaubnis zum
Verlassen des Schulgeländes kann nur in dringenden
Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern durch die
Schulleitung bzw. den
Klassenleiter für eine begrenzte Zeit gegeben werden.
3.4 Das Rauchen ist
auf dem gesamten Schulgelände bzw. in allen Schulgebäuden
untersagt.
Werden Tabakwaren von Schülern mit in die Schule gebracht, so können
diese von
den Mitarbeitern der Schule eingezogen werden.
3.5 Während
der Unterrichtszeit sind sämtliche Handys generell aus zu schalten.
Wird dies missachtet kann nach einmaliger Ermahnung das Handy
für diesen Tag eingezogen werden !
3.6 Das
Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken oder
anderen
Rausch- und
Suchtmitteln ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
3.7. Es
ist verboten, Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche
Gegenstände
mitzubringen, mit sich zu führen oder auf andere Weise
einzubringen oder zu
deponieren.
Hierzu gehören insbesondere :
a) Schusswaffen: Gas- und
Schreckschusspistolen; Reizstoff- und Signalwaffen ;
Luftdruckwaffen
jeglicher Art einschließlich sog. "Soft-Air-
Pistolen" sowie
Schussapparate, unabhängig davon, ob sie zum
Sport, Spiel o. zur
Jagd bestimmt sind.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die
Schusswaffen funktionstüchtig oder
geladen sind oder ob Munition zur Verfügung
steht bzw. sonst erreichbar ist.
b) Im Sinne von Schusswaffen: Nachbildungen
von Schusswaffen (auch
historischer
Schusswaffen), sog. Sammlerstücke,
sowie
sonstige Attrappen von Schusswaffen.
Dies gilt
ebenfalls für täuschend echte
Spielzeugpistolen
und Fundstücke
(z. B. aus
Militärbeständen).
c) Hieb-
, Stoß- und Wurfwaffen: Messer,
Fahrtenmesser und Dolche
einschließlich
der Spring-, Klapp- und
Fallmesser,
Schwerter und Macheten,
Schlagringe, Schlagstöcke,
Stahlruten, sog.
Totschläger
sowie alle Wurfwaffen wie
Wurfstern, Wurfpfeile bzw. Katapulte.
d) Gefährliche Gegenstände:
Baseballschläger, E-Schockgeräte, Hämmer, Äxte
oder
medizinische Werkzeuge (Spritzbestecke o.
Einwegspritzen),
Munition, Feuerwerkskörper
jeder Art,
entzündbare o. explosive Chemikalien,
Handschellen,
Bogenschießgeräte und Sprüh-
dosen einschließlich Streichhölzer bzw. Feuerzeuge
Alle aufgeführten Dinge
sind auch im Falle tatsächlichen oder vermeintlichen
Selbstschutzes verboten!
Werden derartige
Gegenstände bei den Schülern gefunden, haben die
Mitarbeiter der Schule das Recht, diese einzubehalten. Die Schule
entscheidet, ob die eingezogenen Gegenstände der Polizei oder den
Eltern
übergeben werden.
3.8. Spiele um Geld sind verboten.
3.9. Aufgrund der hohen Unfallgefahr sind wilde
Spiele sowie das Raufen in allen
Bereichen der Schule untersagt. Im
Schulgebäude selbst ist das Rennen und
Ballspielen nicht gestattet.
3.10. Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit
in den Unterrichtsräumen und auf
dem gesamten Schulgelände.
3.11. Mutwillige Sachbeschädigung wird den Eltern
der Schüler mitgeteilt. Die
Rechnung über notwendige Arbeitsstunden des
Hausmeisters und die anfallenden
Materialkosten wird den Eltern zugestellt.
3.12. Bei mutwilliger Verschmutzung der Toiletten,
der Unterrichtsräume und Flure wird
den Eltern eine Grundreinigung dieser
Räumlichkeit durch die Reinigungsfirma in
Rechnung gestellt.
3.13. Alle Räume sind so zu verlassen, dass
nachfolgende Lehrer und Schüler sie ohne
vorheriges Aufräumen benutzen können. Nach
der letzten Unterrichtsstunde müssen
in allen Unterrichtsräumen die Stühle hochgestellt
und die Fenster geschlossen
werden.
3.14. Bei der Einnahme des Essens sind besondere
Disziplin und gegenseitige
Rücksichtnahme erforderlich. Beschmutzte Tische sind
sofort zu reinigen. Das
benutzte Geschirr ist zur Ablage zu bringen (siehe
auch Anhang 1).
Die Essenraumregelung ist Bestandteil der
Hausordnung.
3.15 Besucher haben mitgeführte
Hunde vor dem Schulgelände entsprechend der
Hundehalterverordnung anzuleinen.
Hunde dürfen grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände, bzw. in die
Schulgebäude genommen werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach vorheriger Anmeldung für
Unterrichtszwecke erteilt.
3.16 Im Katastrophenfall wird Alarm durch eine Sirene oder mehrfaches
Aneinanderschlagen metallischer Gegenstände ausgelöst. Nach der
Alarmauslösung haben alle Personen die Gebäude
unverzüglich diszipliniert und
über den kürzesten, in den Räumen
ausgewiesenen Fluchtweg zu
verlassen und sich
zur Sammelstelle (Steinbank im Gutspark) zu begeben.
Dort erfolgen weitere Weisungen der Schulleitung. Im Alarmfall verlässt der Lehrer
als letzter den Unterrichtsraum, nimmt das Klassenbuch mit und
schließt Tür und
Fenster. Er stellt am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Schüler fest und meldet
diese der Schulleitung.
3.17 Diese Hausordnung wird durch Einzelregelungen für bestimmte Schulbereiche
ergänzt.
3.18 Schüler, die die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im Brandenburgischen
Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen. Andere Nutzer und
Besucher können das Recht verlieren, die Einrichtungen der Schule weiter zu
nutzen. Das Benutzungsrecht kann vom Schulleiter befristet oder unbefristet
ausgesprochen werden.
3.19 Die Schulleiterin
übt im Auftrag des Bürgermeisters das Hausrecht aus.
Falkensee, den
22.09.2009
gez. Fr. Beyer (Schulleitung)
gez. (Vorsitzender der Schulkonferenz)