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Hausordnung


 

Hausordnung der

Europaschule am Gutspark

 

Diese Hausordnung gilt für Schüler, Mitarbeiter und Besucher. Sie wurde eingeführt nach Beschluss der Schulkonferenz. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat das Recht auf ein möglichst ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums.

Oberstes Prinzip muss für jedes Mitglied gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Miteinander sein!

Dies bedingt u.U. die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft und das konsequente Beachten der Hausordnung, die in Übereinstimmung mit der allgemeinen Schulordnung steht und eine Konkretisierung der Bedingungen an der Europaschule am Gutspark ist.

Jeder Nutzer der Schule ist verpflichtet zum sorgsamen Umgang mit allen materiellen Bedingungen einschließlich der Lehr- und Lernmittel. Für mutwillig angerichtete Schäden ist Schadensersatz zu leisten.


1. Schulbereich

Das Schulgelände wird begrenzt durch die Umzäunung. Während der schulgebundenen Zeit dürfen sich die Schüler nur im beaufsichtigten Schulgelände, d.h. auf den beiden Schulhöfen bzw. in den Schulgebäuden aufhalten. Das Gelände um die Turnhalle darf nur im Beisein eines Lehrers betreten werden.

2. Unterrichtsablauf

2.1 Unterrichtszeiten

0. Stunde 07:05 - 07:50 Uhr
1. Stunde 08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde 08:55 - 09:40 Uhr
3. Stunde 10:00 - 10:45 Uhr
4. Stunde 10:55 - 11:40 Uhr
5. Stunde 12:00 - 12:45 Uhr
6. Stunde 13:05 - 13:50 Uhr
7. Stunde 14:00 - 14:45 Uhr
8. Stunde 14:50 - 15:35 Uhr
 

Öffnung der Schultore erfolgt für die 1. Stunde ab 7:40 Uhr.

 

2.2.       Die Schüler können ab 7:45 Uhr selbstständig ihre Klassenräume betreten. Sie  

           sollten aber bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein!

           ( Die Aufsicht wird gewährleistet.)

 

2.2.     Zur Gewährleistung des pünktlichen Beginns des Unterrichts müssen

           Eltern 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn den Klassenraum verlassen.

 

2.3.     Schüler und Lehrer begeben sich spätestens 5 Minuten vor jeder Unterrichtsstunde

          zum entsprechenden Unterrichtsraum. Am Ende der großen Pausen 

          gehen die Schüler mit dem Klingelzeichen selbstständig in die Klassenräume.

          Vor Beginn der Schule und nach den großen Pausen werden im Hauptgebäude und

          im Anbau Straßenschuhe gegen Hausschuhe gewechselt.

 

2.5.    Für die Garderobe sind die Klassenräume zu nutzen. Ausweise, Geld, Schlüssel

         usw.,besonders aber Wertsachen, sollten nicht in der Garderobe verbleiben.

 

2.6     Vor dem Sportunterricht besteht die Möglichkeit, die Schulmappen im 

         Klassenraum einzuschließen. (Siehe auch unter Punkt 2.5.)

 

2.7.   In den Unterrichtsräumen ist die von den Fachlehrern festgelegte Sitzordnung

         einzuhalten.

 

2.8.    Alle Besucher und Gäste melden sich im Sekretariat. Verspätet erscheinende

         Schüler begeben sich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum. Findet der

         Schüler seine Klasse nicht vor, meldet er sich im Sekretariat.

 

2.9.    Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. Ist der Lehrer 5 Minuten nach

         dem Beginn   der Stunde nicht zum Unterricht erschienen, benachrichtigt der

         Klassensprecher bzw. der Ordnungsschüler (Klasse 1 - 3) die Schulleitung.

         Bis zum Eintreffen des Lehrers wartet die Lerngruppe ruhig im Unterrichtsraum.

 

2.10.  In den großen Pausen dürfen sich die Schüler nur auf den Schulhöfen aufhalten.

         Ausnahmen sind Schlechtwetterpausen, diese werden durch mehrmaliges Klingeln

         nach Stundenende  angekündigt. In diesen Pausen beaufsichtigen die Lehrer die

         Klasse, in welcher sie anschließend Unterricht haben.

         Im Hauptgebäude soll in den großen Pausen eine Aufsicht (Ordnungsschüler) pro

         Flur sein!

         Getränke aus dem Speiseraum dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.

 

2.11.  Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler das Schulgebäude und das

         Gelände. Die Schüler sind verpflichtet, einen sicheren Weg zur und von der Schule

         zu wählen und sich auf diesem Weg verkehrsgerecht zu verhalten.


3. Ordnung im Schulbereich

3.1.   Ordnungsdienste in den einzelnen Klassen müssen pünktlich und ordentlich versehen

         werden. Die Ordnungsgruppe ( ausgewählte Schüler der 5. bzw. 6. Klassen )

         unterstützt in den großen Pausen die aufsichtsführenden Lehrer.

 

3.2.   Schüler können mit Einverständnis der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

         Die Räder müssen in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und sicher

         angeschlossen werden. Auf dem Schulgelände ist das Radfahren generell untersagt.

         Ausnahme: Straße und Wirtschaftsweg bis zum Fahrradständer

 

3.3.    Während der gesamten Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände

         grundsätzlich aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht nicht verlassen! Die 

         Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes kann nur in dringenden

         Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern durch die Schulleitung bzw. den

         Klassenleiter für eine begrenzte Zeit gegeben werden.

 

3.4     Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände bzw. in allen Schulgebäuden

         untersagt.

         Werden Tabakwaren von Schülern mit in die Schule gebracht, so können diese von

         den Mitarbeitern der Schule eingezogen werden.


3.5 Während der Unterrichtszeit sind sämtliche Handys generell aus zu schalten.

         Wird dies missachtet kann nach einmaliger Ermahnung das Handy

         für diesen Tag eingezogen werden !
 

3.6    Das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken oder anderen

         Rausch-  und Suchtmitteln ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

3.7.    Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände 

        mitzubringen, mit sich zu führen oder auf andere Weise einzubringen oder zu

        deponieren.

        Hierzu gehören insbesondere :

  a)  Schusswaffen:  Gas- und Schreckschusspistolen;  Reizstoff- und Signalwaffen ;

                                 Luftdruckwaffen jeglicher Art einschließlich sog. "Soft-Air-

                                 Pistolen" sowie Schussapparate, unabhängig davon, ob sie zum

                                 Sport, Spiel o. zur Jagd bestimmt sind.

        Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Schusswaffen funktionstüchtig oder

        geladen sind oder ob Munition zur Verfügung steht bzw. sonst erreichbar ist.

   

  b) Im Sinne von Schusswaffen:  Nachbildungen von Schusswaffen (auch

                                                      historischer Schusswaffen), sog. Sammlerstücke,

                                                      sowie sonstige  Attrappen von Schusswaffen. 

                                                      Dies gilt ebenfalls für täuschend echte 

                                                      Spielzeugpistolen und Fundstücke

                                                      (z. B. aus Militärbeständen).

 

  c) Hieb- , Stoß- und Wurfwaffen:  Messer, Fahrtenmesser und Dolche

                                    einschließlich  der Spring-, Klapp- und

                                    Fallmesser, Schwerter und Macheten,

                                                         Schlagringe, Schlagstöcke, Stahlruten, sog.

                                                         Totschläger sowie alle Wurfwaffen wie

                                                         Wurfstern, Wurfpfeile bzw. Katapulte.

 

   d)  Gefährliche Gegenstände:  Baseballschläger, E-Schockgeräte, Hämmer, Äxte

                                                    oder medizinische Werkzeuge (Spritzbestecke o.

                                                    Einwegspritzen), Munition, Feuerwerkskörper

                                                    jeder Art, entzündbare o. explosive Chemikalien, 

                                                    Handschellen,  Bogenschießgeräte und Sprüh-

                                                    dosen einschließlich Streichhölzer bzw. Feuerzeuge

 

    Alle aufgeführten Dinge sind auch im Falle tatsächlichen oder vermeintlichen

    Selbstschutzes verboten!

    Werden derartige Gegenstände bei den Schülern gefunden, haben die

    Mitarbeiter der Schule das Recht, diese einzubehalten. Die Schule

    entscheidet, ob die eingezogenen Gegenstände der Polizei oder den Eltern

    übergeben werden.

 

3.8.   Spiele um Geld sind verboten.

 

3.9.   Aufgrund der hohen Unfallgefahr sind wilde Spiele sowie das Raufen in allen

         Bereichen der Schule untersagt. Im Schulgebäude selbst ist das Rennen und

         Ballspielen nicht gestattet.

 

3.10.  Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und auf

         dem gesamten Schulgelände.

 

3.11.  Mutwillige Sachbeschädigung wird den Eltern der Schüler mitgeteilt. Die

         Rechnung über notwendige  Arbeitsstunden des Hausmeisters und die anfallenden

         Materialkosten wird den Eltern zugestellt.

 

3.12.  Bei mutwilliger Verschmutzung der Toiletten, der Unterrichtsräume und Flure wird

         den Eltern eine Grundreinigung dieser Räumlichkeit durch die Reinigungsfirma in 

         Rechnung  gestellt.

 

3.13.  Alle Räume sind so zu verlassen, dass nachfolgende Lehrer und Schüler sie ohne   

         vorheriges Aufräumen benutzen können. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen

         in allen Unterrichtsräumen die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen

         werden.

 

3.14.   Bei der Einnahme des Essens sind besondere Disziplin und gegenseitige

          Rücksichtnahme erforderlich. Beschmutzte Tische sind sofort zu reinigen. Das

          benutzte Geschirr ist zur Ablage zu bringen (siehe auch Anhang 1).

          Die Essenraumregelung ist Bestandteil der Hausordnung.


3.15    Besucher haben mitgeführte Hunde vor dem Schulgelände entsprechend der 

          Hundehalterverordnung anzuleinen.

          Hunde dürfen grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände, bzw. in die 

          Schulgebäude genommen werden.
         
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach vorheriger Anmeldung für

          Unterrichtszwecke erteilt.

3.16    Im Katastrophenfall wird Alarm durch eine Sirene oder mehrfaches

          Aneinanderschlagen metallischer Gegenstände ausgelöst. Nach der 

          Alarmauslösung haben alle Personen die Gebäude unverzüglich diszipliniert und

          über den kürzesten, in den Räumen ausgewiesenen Fluchtweg zu 

          verlassen und sich zur Sammelstelle (Steinbank im Gutspark) zu begeben.

 

         Dort erfolgen weitere Weisungen der Schulleitung. Im Alarmfall verlässt der Lehrer

         als letzter den Unterrichtsraum, nimmt das Klassenbuch mit und schließt Tür und

         Fenster. Er stellt am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Schüler fest und meldet

         diese der Schulleitung.

3.17   Diese Hausordnung wird durch Einzelregelungen für bestimmte Schulbereiche

         ergänzt.

3.18   Schüler, die die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im Brandenburgischen

         Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen. Andere Nutzer und

         Besucher können das Recht verlieren, die Einrichtungen der Schule weiter zu

         nutzen. Das Benutzungsrecht kann vom Schulleiter befristet oder unbefristet

         ausgesprochen werden.

 

3.19 Die Schulleiterin übt im Auftrag des Bürgermeisters das Hausrecht aus.

Falkensee, den 22.09.2009

gez. Fr. Beyer (Schulleitung)
gez. (Vorsitzender der Schulkonferenz)


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