Hausordnung der Europaschule am Gutspark

Diese Hausordnung gilt für Schüler, Mitarbeiter und Besucher. Sie wurde eingeführt nach Beschluss der Schulkonferenz. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat das Recht auf ein möglichst ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums.

Oberstes Prinzip muss für jedes Mitglied gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Miteinander sein!

Dies bedingt u.U. die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft und das konsequente Beachten der Hausordnung, die in Übereinstimmung mit der allgemeinen Schulordnung steht und eine Konkretisierung der Bedingungen an der Europaschule am Gutspark ist.

Jeder Nutzer der Schule ist verpflichtet zum sorgsamen Umgang mit allen materiellen Bedingungen einschließlich der Lehr- und Lernmittel. Für mutwillig angerichtete Schäden ist Schadensersatz zu leisten.

1. Schulbereich

Das Schulgelände wird begrenzt durch die Umzäunung. Während der schulgebundenen Zeit dürfen sich die Schüler nur im beaufsichtigten Schulgelände, d. h. auf den beiden Schulhöfen bzw. in den Schulgebäuden aufhalten. Das Gelände um die Turnhalle darf nur im Beisein eines Lehrers betreten werden.

2. Unterrichtsablauf

2.1.     Unterrichtszeiten                           0. Stunde          7:05 –  7:50 Uhr

                                                            1. Stunde          8:00 –  8:45 Uhr

                                                            2. Stunde          8:55 –  9:40 Uhr

                                                            3. Stunde        10:00 – 10:45 Uhr

                                                            4. Stunde        10:55 – 11:40 Uhr

                                                            5. Stunde        12:00 – 12:45 Uhr

                                                            6. Stunde        13:05 – 13:50 Uhr

                                                            7. Stunde        14:00 – 14:45 Uhr

                                                            8. Stunde        14:50 – 15:35 Uhr

        Öffnung der Schultore erfolgt für die 1. Stunde ab 7:40 Uhr.

 

2.2.     Die Schüler können ab 7:45 Uhr selbstständig ihre Klassenräume betreten. Sie sollten aber 

        bis 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein! ( Die Aufsicht wird gewährleistet.)

 

2.3.     Zur Gewährleistung des pünktlichen Beginns des Unterrichts müssen Eltern 10

           Minuten vor Unterrichtsbeginn den Klassenraum verlassen.

 

2.4.      Schüler und Lehrer begeben sich spätestens 5 Minuten vor 

         jeder Unterrichtsstunde zum entsprechenden Unterrichtsraum. Am Ende der großen

         Pausen gehen die Schüler mit dem Klingelzeichen selbstständig in die Klassenräume.

         Vor Beginn der Schule und nach den großen Pausen werden im Hauptgebäude und im 

         Anbau Straßenschuhe gegen Hausschuhe gewechselt.

 

2.5.    Für die Garderobe sind die Klassenräume zu nutzen. Ausweise, Geld, Schlüssel usw.,

         besonders aber Wertsachen, sollten nicht in der Garderobe verbleiben.

 

2.6     Vor dem Sportunterricht besteht die Möglichkeit, die Schulmappen im 

         Klassenraum einzuschließen. (Siehe auch unter Punkt 2.5.)

 

2.7.    In den Unterrichtsräumen ist die von den Fachlehrern festgelegte Sitzordnung

         einzuhalten.

 

2.8.    Alle Besucher und Gäste melden sich im Sekretariat. Verspätet erscheinende Schüler

         begeben sich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum. Findet der Schüler seine 

         Klasse nicht vor, meldet er sich im Sekretariat.

 

2.9.      Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht. Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Beginn   der Stunde nicht zum Unterricht erschienen, benachrichtigt der Klassensprecher bzw. der Ordnungsschüler (Klasse 1 - 3) die Schulleitung.

         Bis zum Eintreffen des Lehrers wartet die Lerngruppe ruhig im Unterrichtsraum.

 

2.10.  In den großen Pausen dürfen sich die Schüler nur auf den Schulhöfen aufhalten.

         Ausnahmen sind Schlechtwetterpausen, diese werden durch mehrmaliges Klingeln nach

         Stundenende  angekündigt. In diesen Pausen beaufsichtigen die Lehrer die Klasse, in

         welcher sie anschließend Unterricht haben.

         Im Hauptgebäude soll in den großen Pausen eine Aufsicht (Ordnungsschüler) pro Flur 

         sein!

         Getränke aus dem Speiseraum dürfen nicht mit ins Schulhaus genommen werden.

 

2.11.  Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler das Schulgebäude und das

         Gelände. Die Schüler sind verpflichtet, einen sicheren Weg zur und von der Schule zu

         wählen und sich auf diesem Weg verkehrsgerecht zu verhalten.

 

3. Ordnung im Schulbereich

 

3.1.       Ordnungsdienste in den einzelnen Klassen müssen pünktlich und ordentlich versehen

         werden. Die Ordnungsgruppe ( ausgewählte Schüler der 5. bzw. 6. Klassen ) unterstützt

         in den großen Pausen die aufsichtsführenden Lehrer.

 

3.2.    Schüler können mit Einverständnis der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die

         Räder  müssen in den dafür vorgesehenen Fahrradständern  abgestellt und sicher

         angeschlossen werden.  Auf dem Schulgelände ist das Radfahren generell untersagt.

 

3.13.    Ausnahme: Straße und Wirtschaftsweg bis zum Fahrradständer

 

3.3.    Während der gesamten Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände

         grundsätzlich aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht nicht verlassen! Die 

         Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes kann nur in dringenden Ausnahmefällen

         auf schriftlichen Antrag der Eltern durch die Schulleitung bzw. den Klassenleiter für

         eine begrenzte Zeit gegeben werden.

 

3.4      Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände bzw. in allen Schulgebäuden untersagt.

          Werden Tabakwaren von Schülern mit in die Schule gebracht, so können diese von den 

          Mitarbeitern der Schule eingezogen werden.

 

3.5          Während der Unterrichtszeit sind sämtliche Handys generell aus zu schalten.

          Wird dies missachtet, kann nach einmaliger Ermahnung das Handy für diesen Tag

          eingezogen  werden!

 

3.6      Das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken oder anderen

          Rausch-  und Suchtmitteln ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

3.7.        Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände 

          mitzubringen, mit sich zu führen oder auf andere Weise einzubringen oder zu

          deponieren.

          Hierzu gehören insbesondere :

          a)  Schusswaffen:  Gas- und Schreckschusspistolen;  Reizstoff- und Signalwaffen ;

                                      Luftdruckwaffen jeglicher Art einschließlich sog. "Soft-Air-

                                      Pistolen" sowie Schussapparate, unabhängig davon, ob sie zum

                                      Sport, Spiel o. zur Jagd bestimmt sind.

           Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Schusswaffen funktionstüchtig oder

           geladen sind oder ob Munition zur Verfügung steht bzw. sonst erreichbar ist.

   

           b) Im Sinne von Schusswaffen:  Nachbildungen von Schusswaffen (auch

                                                          historischer Schusswaffen), sog. Sammlerstücke,

                                                          sowie sonstige  Attrappen von Schusswaffen. 

                                                          Dies gilt ebenfalls für täuschend echte 

                                                          Spielzeugpistolen und Fundstücke

                                                          (z. B. aus Militärbeständen).

 

          c)      Hieb- , Stoß- und Wurfwaffen:  Messer, Fahrtenmesser und Dolche

                                                        einschließlich  der Spring-, Klapp- und

                                             Fallmesser, Schwerter und Macheten,

                                                              Schlagringe, Schlagstöcke, Stahlruten, sog.

                                                                   Totschläger sowie alle Wurfwaffen wie

                                                              Wurfstern, Wurfpfeile bzw. Katapulte.

 

          d)  Gefährliche Gegenstände:  Baseballschläger, E-Schockgeräte, Hämmer, Äxte

                                                      oder medizinische Werkzeuge (Spritzbestecke o.

                                                      Einwegspritzen), Munition, Feuerwerkskörper

                                                      jeder Art, entzündbare o. explosive Chemikalien, 

                                                      Handschellen,  Bogenschießgeräte und Sprüh- 

                                                      dosen einschließlich Streichhölzer bzw. Feuerzeuge

 

 

           Alle aufgeführten Dinge sind auch im Falle tatsächlichen oder vermeintlichen

            Selbstschutzes verboten!

          Werden derartige Gegenstände bei den Schülern gefunden, haben die Mitarbeiter   

            der Schule das Recht, diese einzubehalten. Die Schule entscheidet, ob die 

eingezogenen Gegenstände der Polizei oder den Eltern übergeben werden.

 

3.8.     Spiele um Geld sind verboten.

 

3.9.     Aufgrund der hohen Unfallgefahr sind wilde Spiele sowie das Raufen in allen Bereichen

          der Schule untersagt. Im Schulgebäude selbst ist das Rennen und Ballspielen nicht

          gestattet.

 

3.10.   Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und auf dem

          gesamten Schulgelände.

 

3.11.   Mutwillige Sachbeschädigung wird den Eltern der Schüler mitgeteilt. Die Rechnung    

          über notwendige  Arbeitsstunden des Hausmeisters und die anfallenden Materialkosten 

          wird den Eltern zugestellt.

 

3.12.   Bei mutwilliger Verschmutzung der Toiletten, der Unterrichtsräume und Flure wird

          den Eltern eine Grundreinigung dieser Räumlichkeit durch die Reinigungsfirma in 

          Rechnung  gestellt.

 

5.13.   Alle Räume sind so zu verlassen, dass nachfolgende Lehrer und Schüler sie ohne   

          vorheriges Aufräumen benutzen können. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen in 

          allen Unterrichtsräumen die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen werden.

  

3.14.   Bei der Einnahme des Essens sind besondere Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme

          erforderlich. Beschmutzte Tische sind sofort zu reinigen. Das benutzte Geschirr ist zur 

          Ablage zu bringen (siehe auch Anhang 1). Die Essenraumregelung ist Bestandteil der

          Hausordnung.

 

3.15.   Besucher haben mitgeführte Hunde vor dem Schulgelände entsprechend der

          Hundehalterverordnung anzuleinen.

            Hunde dürfen grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände bzw. in die Schulge-            bäude genommen  werden.

          Eine Ausnahmegenehmigung wird nach vorheriger Anmeldung für Unterrichtszwecke 

          erteilt.

 

3.16.   Im Katastrophenfall wird Alarm durch eine Sirene  oder  mehrfaches 

          Aneinanderschlagen metallischer Gegenstände ausgelöst. Nach der Alarmauslösung

          haben alle Personen die Gebäude unverzüglich diszipliniert und über den kürzesten, in

            den Räumen  ausgewiesenen Fluchtweg zu verlassen und sich  zur Sammelstelle 

            (Steinbank im Gutspark) zu begeben.

         Dort erfolgen weitere Weisungen der Schulleitung. Im Alarmfall verlässt der Lehrer als

         letzter den Unterrichtsraum, nimmt das Klassenbuch mit und schließt Tür und Fenster. Er 

         stellt am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Schüler fest und meldet diese der Schulleitung.

  

3.17.  Diese Hausordnung wird durch Einzelregelungen für bestimmte Schulbereiche ergänzt.

 

3.18.  Schüler, welche die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im Brandenburgischen

         Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen. Andere Nutzer und Besucher

         können das Recht verlieren, die Einrichtungen der Schule weiter zu nutzen. Das

         Benutzungsrecht kann  vom Schulleiter befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.

 

3.19.  Die Schulleiterin übt im Auftrag des Bürgermeisters das Hausrecht aus.


Falkensee, den 22.09.2009

gez. Fr. Beyer (Schulleitung)
gez. (Vorsitzender der Schulkonferenz)



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