Beurlaubungen

Die Beurlaubung eines Schülers erfolgt nur auf schriftlichen Antrag der Eltern.
Dieser Antrag sollte 2 Wochen vorher eingereicht werden.

Beurlaubungen bis zu 3 Tagen genehmigt der Klassenleiter, darüber hinaus bis zu 4 Wochen die Schulleitung.


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